Neurodermitis, Psoriasis- / Arthritis (Schuppenflechte), Rheumatoide Arthritis, Fibromyalgie (Faser-Muskel-Schmerz), Kollagenose (Bindegewebserkrankung), erektile Dysfunktion.
Kann schon ab der ersten Behandlung gegen Cellulite, Falten, Entzündungen, Hautverunreinigungen, Burnout, Schlafstörungen, Depressionen, Müdigkeit helfen und das Immunsystem stärken.
Fettzellen können bei der Anwendung in der Kryosauna kristallisieren und absterben. Eine Therapiemöglichkeit ohne OP oder Nebenwirkungen wie Narkose, Narben und Schmerzen.
Im Spitzensport können die positiven Eigenschaften der Körperkühlung zur Leistungssteigerung und schnelleren Regeneration eingesetzt werden.
Bei der generalisierten Anwendung der Kälte in einer Kältekammer, Ganzkörperkältetherapie (GKKT), wird ein Patient für wenige Minuten einer Temperatur von etwa −130 °C bis -160 °C ausgesetzt. Die trockene Kälte durch Stickstoff ist vergleichbar mit gefühlten -10 °C bis -15 °C im Winter und kann sogar als sehr angenehm empfunden werden. Dadurch können Stoffwechselvorgänge auf Zellebene beeinflusst werden. Als Anwendungsgebiete werden eine Vielzahl von Erkrankungen angegeben, insbesondere der Gruppe der rheumatischen Erkrankungen, jedoch auch aus dem psychiatrischen Bereich (wie Angst, Panikattacken und Schlafstörungen). Sportler wenden die Kryotherapie zur Leistungssteigerung und Vorbeugung vor Muskelkater und -beschwerden an.
Die kurzzeitige Abkühlung bei bis zu -160° C kann im Körper eine Vielzahl positiver Reaktionen begünstigen. Der Schmerzpatient kann in erster Linie von der entzündungshemmenden Wirkung profitieren. Zudem kann die Kälte die für Schmerz verantwortlichen Prozesse unterbrechen, so dass schon nach der ersten Anwendung ein verbessertes Wohlbefinden und erhöhte Mobilität eintreten kann. Der Körper kann seine Abwehrkräfte aktivieren und die gleichzeitige Ausschüttung von Endorphinen kann die Heilungsprozesse fördern. Die Kältetherapie kann dadurch Wohlbefinden und die Lebensqualität steigern. Darüber hinaus kann die Kältetherapie positiv und vorbeugend bei diversen Krankkheitsbildern wirken.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen sind wir als Anbieter innovativer Verfahren verpflichtet, jedes mit deren Anwendung verbundene Erfolgsversprechen auszuschließen.
Grundsätzlich ist die Ganzkörperkältetherapie als komplementäres Verfahren zugelassen und wird von den Krankenkassen auch bezahlt, sofern die entsprechende Indikation und eine ärztliche Verordnung im Rahmen einer Therapie vorliegt. Die Einzelheiten regelt die Heilmittel-Richtlinie.
Auch ist es möglich, im Rahmen der medizinischen Leistungen, die Kosten steuerlich abzusetzen.
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